Flurgenossenschaft Schachen - Berg Stein AR; Statutenrevision und neuer Kostenteiler
Im Sinne von Artikel 167 ff. EG zum ZGB (bGS 211.1) liegen die Statuten, der Situationsplan mit genauer Abgrenzung des Einzugsgebietes und der Kostenverteiler während 30 Tagen auf der Gemeindekanzlei Stein AR öffentlich zur Einsicht auf.
Die öffentliche Auflage dauert vom 20. Februar 2026 bis 23. März 2026.
Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich, mit bestimmten Begehren und Begründung an die Gemeindekanzlei Stein, Schachen 42, 9063 Stein AR, zuhanden der Flurgenossenschaft Schachen – Berg Stein AR, einzureichen (Art. 174 EG zum ZGB).
Zugehörige Objekte
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| Revidierte Statuten (PDF, 154 kB) | Download | 0 | Revidierte Statuten |
| Situationsplan mit Abgrenzung des Einzugsgebietes (PDF, 1.32 MB) | Download | 1 | Situationsplan mit Abgrenzung des Einzugsgebietes |
| Kostenverteiler (PDF, 224 kB) | Download | 2 | Kostenverteiler |