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Gemeinde Stein AR
STEIN - Die Perle im Appenzellerland

Arbeitslos - Was nun?

Zuständiges Amt: Arbeitsamt
Verantwortlich:

Sie werden arbeitslos? Was ist zu tun?

Sie können sich beim Arbeitsamt Ihrer Wohngemeinde anmelden, sobald Sie über eine mögliche zukünftige Arbeitslosigkeit Bescheid wissen.

Bitte nehmen Sie das Kündigungsschreiben mit.
Während der Kündigungsfrist müssen Sie selbständig Stellen suchen. Bitte bewahren Sie die entsprechenden Anfragen auf. Wenn Sie sich beim Arbeitsamt auf der Gemeinde anmelden, verschafft Ihnen dieses einen Termin beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), von wo aus die Personalberatung und die Stellensuche aktiviert werden.
Nach dem Erstgespräch beim RAV werden Ihre Unterlagen an die Kantonale Arbeitslosenkasse weitergeleitet, von wo aus die Zahlungen an Arbeitslose erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum in Herisau
E-Mail-Adresse RAV Herisau: rav.herisau@ar.ch

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