eUmzug (Zu-, Weg-, und Umzug)Zuzug nach Stein AR Wir freuen uns, Sie als neue/n Einwohner/in willkommen zu heissen. Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister, sind Sie verpflichtet einen Zuzug, Umzug sowie einen Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden. Sie können sich erst anmelden, wenn Sie sich in der alten Gemeinde abgemeldet haben. So können sich in Stein AR anmelden:
Diese Unterlagen müssen Sie zwingend zur Anmeldung mitbringen bzw. online uploaden:
Wir freuen uns, Sie in Stein AR zu begrüssen und wünschen Ihnen alles Gute. Wegzug aus der Gemeinde Stein AR Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister, sind Sie verpflichtet einen Zuzug, Umzug sowie einen Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden. Sie können sich erst anmelden, wenn Sie sich in der alten Gemeinde abgemeldet haben. So können sich in Stein AR abmelden:
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute. Umzug innerhalb der Gemeinde Stein AR Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister, sind Sie verpflichtet einen Zuzug, Umzug sowie einen Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden. So können Sie Ihre Adressänderung melden:
Vielen Dank für die fristgerechte Erledigung. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 95.6 kB).
|