Erbschaftsamt
Das Erbschaftsamt Stein AR ist zuständig für die Regelung von Nachlässen im Auftrag der Erben. Die Hauptaufgaben umfassen:
- Errichtung, Beurkundung, Aufbewahrung von Testamenten und Ehe- und Erbverträgen
- Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge
- Inventarisation sämtlicher Nachlässe
- Erstellung von Erbbescheinigungen
- Vornahme von Erbteilungen