Kopfzeile

Inhalt

Feuerschutzreglement Vernehmlassungsexemplar

Das Feuerschutz-Reglement der Gemeinde Stein, in Kraft seit dem 1. Januar 1997 wurde vom Gemeinderat überarbeitet. Mit den neuen Bestimmungen soll unter anderem die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Gemeinde die Feuerweiher der Feuerweiherkorporationen übernehmen können. Ausserdem ist eine leichte Anpassung der Feuerwehrersatztaxe vorgesehen, da der Bereich Feuerwehr in den letzten Jahren jeweils mit einem Defizit abschloss.

Der Gemeinderat hat entschieden, dazu ein Vernehmlassungsverfahren in der Bevölkerung durchzuführen.

Im untenstehenden Dokument sind die Synopse des Reglements. In der linken Spalte sind die aktuell geltenden Bedingungen ersichtlich und in der rechten Spalte die vom Gemeinderat vorgeschlagenen Änderungen.

Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, zum vorgelegten Vorschlag Stellung zu nehmen und Bemerkungen dazu einzureichen.

Die Stellungnahme ist der Gemeindeverwaltung z.H. Gemeindeschreiber Fabian Hüni (fabian.hueni@stein.ar.ch) einzureichen. Die Frist zur Stellungnahme dauert bis am 19. April 2021.

Informationen

Datum
17. Februar 2021

Dokumente

Name
Feuerschutzreglement_Synopse_Vernehmlassungsexemplar.pdf (PDF, 221.19 kB) Download 0 Feuerschutzreglement_Synopse_Vernehmlassungsexemplar.pdf

Bestellformular

Personalien

Zugehörige Objekte