Teilzonenplan List: fakultatives Referendum
Nach Abschluss der Deponie in der List, Gemeinde Stein, werden die bestehenden raumplanerischen Erlasse angepasst und auf die neuen Begebenheiten ausgerichtet.
Nach unbenütztem Ablauf der öffentlichen Auflage hat der Gemeinderat Stein AR den Teilzonenplan List erlassen und unterstellt diesen nun in Anwendung von Art. 48 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz; bGS 721.1) dem fakultativen Referendum.
Während der Frist vom 10. April 2026 bis 11. Mai 2026 kann der Teilzonenplan List auf der Gemeindeverwaltung Stein AR oder online eingesehen werden.
Wenn mindestens 30 Stimmberechtigte innert 30 Tagen es schriftlich verlangen, ist diese Vorlage zur Abstimmung zu bringen.
Zugehörige Objekte
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| 900_pb_tzp_list_260116 (PDF, 1023 kB) | Download | 0 | 900_pb_tzp_list_260116 |
| 900_sit_tzp_list_260116 (PDF, 2.25 MB) | Download | 1 | 900_sit_tzp_list_260116 |