Gemeinde prüft Behörden- und Verwaltungsstruktur
Der Gemeinderat beschäftigt sich aktuell intensiv mit der Weiterentwicklung der Behörden- und Verwaltungsstruktur. Im Zentrum steht die Frage, ob die heutige Grösse des Gemeinderates mit neun Mitgliedern weiterhin angemessen ist oder ob eine Reduktion sinnvoll wäre. Dabei werden mögliche Szenarien mit 9, 7 oder 5 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten analysiert.
Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine allfällige Reduktion fundiert zu prüfen und sowohl die Vorteile als auch die Herausforderungen einer verkleinerten Exekutive offen zu beleuchten. Die Gemeinde setzt auf eine vorausschauende Planung, die Transparenz, Effizienz und Motivation in der politischen Arbeit langfristig sicherstellt.
Für diese Aufgaben wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus drei Gemeinderäten und der Gemeindeschreiberin, gebildet. Die Arbeitsgruppe bereitet Informationen und Diskussionsgrundlagen vor, die anschliessend im Gesamtgemeinderat behandelt werden.
Erste Überlegungen zu potenziellen Massnahmen:
Die derzeit ungleich verteilten Ressorts im Gemeinderat führen dazu, dass einzelne Mitglieder ein deutlich höheres Arbeitspensum tragen. Dies führt langfristig zu einer unausgewogenen Belastung. Eine faire und durchdachte Ressortverteilung ist daher ein zentrales Thema – nicht nur im Hinblick auf eine mögliche Reduktion der Anzahl Sitze, sondern auch, um die Mitarbeit im Gemeinderat attraktiv und nachhaltig zu gestalten.
Bei einer Reduzierung des Gemeinderates müssten die bestehenden Ressorts neu zusammengeführt und verteilt werden. Dies sollte ebenfalls unter dem Gesichtspunkt einer gleichmässigen Arbeitsbelastung für jeden Gemeinderat erfolgen. Die Gesamtarbeitslast bleibt jedoch unverändert. Daher sollte genau geprüft werden, ob eine Erhöhung der Pensen für die Gemeinderäte notwendig ist, falls weiterhin operative Aufgaben von den Räten übernommen werden. Weitere Optionen wären:
- Delegation der Arbeiten an zusätzliches Verwaltungspersonal
Die Delegation von Aufgaben an zusätzliches Verwaltungspersonal ist eine mögliche Lösung, um die Gemeinderäte zu entlasten. Allerdings besteht die Problematik, dass der Arbeitskräftemangel es schwierig macht, geeignetes Personal mit dem passenden Pensum zu finden. Zudem bedeutet die Schaffung neuer Stellen zusätzliche Kosten, die berücksichtigt werden müssen. Daher sind eine sorgfältige Planung und Abwägung erforderlich.
- Weitere Auslagerungen bzw. Zusammenarbeiten mit umliegenden Gemeinden
Eine engere Zusammenarbeit mit benachbarten Gemeinden oder die Auslagerung von Aufgaben könnte nicht nur die Gemeinderäte entlasten, sondern auch die Verwaltung unterstützen, besonders wenn kein eigenes Verwaltungspersonal gefunden werden kann. Durch geteilte Ressourcen und Infrastrukturen könnten Kosten gesenkt und Synergieeffekte durch Fusionen oder interkommunale Projekte erzielt werden, wobei jedoch rechtliche und organisatorische Hürden berücksichtigt werden müssen. Eine kleinere Verwaltung mit weniger Aufgaben könnte jedoch den Verlust der „Gemeindeverwaltung“ im klassischen Sinne zur Folge haben, was das Verständnis der Gemeinde als eigenständige Einheit verändern würde.
- Auftragsvergabe an externe Dienstleister
Ein weiterer Ansatz wäre, verstärkt Aufgaben an externe Dienstleister zu vergeben, die spezialisierte Tätigkeiten übernehmen können, die ansonsten von den Gemeinderäten oder der Verwaltung erledigt werden. Dadurch würden sowohl die Gemeinderäte als auch die Verwaltung entlastet, und die Gemeinderäte könnten sich stärker auf strategische Aufgaben konzentrieren. Allerdings ist es wichtig, die Kosten im Blick zu behalten, da externe Dienstleister oft teurer sind als interne Lösungen. Zudem muss die Eigenverantwortung gewahrt bleiben, da die Gemeinderäte letztlich für die Qualität und Ausführung der delegierten Aufgaben verantwortlich sind.
Auswirkungen:
Eine Reduktion der Anzahl Gemeinderäte zieht eine Änderung der Gemeindeordnung nach sich. Dieser Prozess unterliegt dem obligatorischen Referendum. Es stellt sich die Frage, ob neben der Reduktion des Gemeinderats auch weitere Anpassungen an der seit 2018 gültigen Gemeindeordnung erforderlich sind. Somit wäre eine Teil- oder Totalrevision durchzuführen. Die Überarbeitung der Gemeindeordnung und der gesamte Prozess einer möglichen Änderung sind langwierig und erfordern eine gründliche Planung. Die Umsetzung stellt eine sportliche Herausforderung dar, die sorgfältig angegangen werden muss, um die nötige politische Zustimmung und rechtliche Klarheit zu erreichen.
Im Zuge der Umstrukturierung müssen auch die Entschädigungen überprüft werden, um weiterhin qualifizierte Gemeinderäte für diese anspruchsvolle Aufgabe zu gewinnen. Bei der Ausarbeitung möglicher Lösungen werden auch die Strukturen anderer Ausserrhoder Gemeinden berücksichtigt.
Die Ausarbeitung der einzelnen Szenarien erfolgt in einem transparenten Prozess. Die Ergebnisse und Erkenntnisse werden zu gegebener Zeit der Öffentlichkeit präsentiert. Damit soll sichergestellt werden, dass eine mögliche Anpassung der Gemeindestruktur breit abgestützt und gut nachvollziehbar erfolgt.