Kopfzeile

Inhalt

Erbschaftsamt

Das Erbschaftsamt Stein AR ist zuständig für die Regelung von Nachlässen im Auftrag der Erben. Die Hauptaufgaben umfassen:

  • Errichtung, Beurkundung, Aufbewahrung von Testamenten und Ehe- und Erbverträgen
  • Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge
  • Inventarisation sämtlicher Nachlässe
  • Erstellung von Erbbescheinigungen
  • Vornahme von Erbteilungen

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt