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Teilzonenplan List

20. Februar 2026

Angaben zum Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung:

Nach Abschluss der Deponie in der List, Gemeinde Stein, werden die bestehenden raumplanerischen Erlasse angepasst und auf die neuen Begebenheiten ausgerichtet.

In Anwendung von Art. 46 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz; bGS 721.1) wird der Teilzonenplan List vom 23. Februar 2026 bis 24. März 2026 öffentlich aufgelegt und kann in dieser Frist auf der Gemeindeverwaltung Stein und auf www.stein-ar.ch eingesehen werden.

Einsprache gegen den Teilzonenplan List sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Stein, Schachen 42, 9063 Stein AR zu richten. Die Legitimation richtet sich nach Art. 111 des Baugesetzes.

Stein AR, 20. Februar 2026

Gemeinderat Stein AR

 

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