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Abstimmung vom 30.11.2025, Korrekturversand Stimmzettel

6. November 2025
Abstimmung vom 30. November 2025:
Korrekturversand Stimmzettel zum Voranschlag 2026

Nach Versand des Stimmzettels für den Voranschlag 2026 wurde ein Fehler in der Angabe der Nettoinvestitionen festgestellt.

  • Falsch:            CHF 1'524'00
  • Korrekt:           CHF 1'524'000

Der Fehler betrifft ausschliesslich den kommunalen Stimmzettel zum Voranschlag 2026. Die Stimmberechtigten erhalten bis spätestens Samstag, 8. November 2025 einen korrigierten Stimmzettel. Die Frist für den Erhalt der Stimmunterlagen gemäss Art. 32 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (bGS 131.12) kann somit eingehalten werden.

Wichtiger Hinweis:

Die Stimmabgabe wird ungültig, wenn beide Stimmzettel ungleich ausgefüllt eingereicht werden.

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und danken für Ihr Verständnis. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.