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Frist für Rücktritte aus kommunalen Behörden und Kommissionen

20. Oktober 2025

Gemäss Art. 42 bis Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Appenzell Ausserrhoden ist der Rücktritt aus dem Kantonsrat und aus kommunalen Behörden (Gemeinderat, Geschäftsprüfungskommission und allen gemeinderätlichen Kommissionen) spätestens bis Ende November zu erklären. Der Rücktritt ist schriftlich an die Gemeindekanzlei zu richten.