AHV-Zweigstelle
Die AHV-Gemeindezweigstelle
- prüft Anmeldeformularen für AHV/IV/EL
- erteilt Auskünfte zur AHV/IV, Nichterwerbstätige (NE), Familienausgleichskasse (FAK), Selbständigerwerbende (SE)
Ergänzungsleistungen (EL)
- erfasst und registriert Selbständigerwerbende, Nicht Erwerbstätige und Rentnerinnen und Rentner.
- prüft die Gesuche der Prämienverbilligung auf deren Vollständigkeit und leitet sie den Sozialversicherungen AR weiter.
Online-Dienste
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Nutzungsbedingungen (pdf, 95.6 kB).