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Begegnungszone Dorfplatz / öffentliche Auflage

20. Juni 2025
Der Gemeinderat Stein hat die Einführung einer Begegnungszone auf dem Dorfplatz befürwortet und genehmigt. Mit diesem Schritt soll die Aufenthaltsqualität im Herzen des Dorfes gezielt gefördert werden.

Eine Begegnungszone bedeutet, dass auf dem betreffenden Abschnitt künftig Tempo 20 gilt, verbunden mit der entsprechenden Signalisation. Damit soll der Dorfplatz zu einem lebendigen und gemeinschaftlichen Ort werden, an dem sich alle – ob zu Fuss, mit dem Velo oder im Auto – sicher bewegen können. Von der Zone profitieren auch die Schule und ihre Schülerinnen und Schüler sowie Besucher, da der verkehrsberuhigte Bereich den Schulweg deutlich sicherer macht.

Die Begegnungszone umfasst den Dorfplatz sowie den Abschnitt bis zum Schulhaus. Die betroffenen Strassen sind als Gemeindestrassen klassifiziert und dienen primär dem lokalen Verkehr. Durch eine klare Signalisation mit Markierung des Zonenbeginns und -endes sowie definierten Parkflächen bleibt der Raum übersichtlich. Nicht mehr benötigte Signale werden entfernt, um den Charakter der Zone zu stärken.

Mit Zustimmung der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden gemäss Art. 15 Abs. 1 des kantonalen Strassengesetzes (StrG) und Art. 10 Abs. 1 der kantonalen Strassenverordnung (StrV) erlässt der Gemeinderat Stein AR folgende Neusignalisation:

Erlass einer Begegnungszone gemäss Art. 22b Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21) und Verordnung des UVEK über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen (Stand 1. Januar 2023) in 9063 Stein, Dorf, Parz-Nr. 3, 4, 15, 17, 18, 21, 759 und 765

Gegen den Erlass kann gemäss Art. 107 der Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21) in Verbindung mit Art. 10 Abs. 1 StrV innert 20 Tagen ab der Veröffentlichung beim Gemeinderat Stein AR schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Die Auflage erfolgt vom 20. Juni 2025 bis 10. Juli 2025. Die Planunterlagen sind ab dem 20. Juni 2025 bei der Gemeindekanzlei öffentlich aufgelegt und über die Homepage online einsehbar

Nach Ablauf der Einsprachefrist und der Bearbeitung allfälliger Einsprachen und dem Abschluss sämtlicher Verfahren, wird die neue Begegnungszone in Kraft gesetzt. Die erforderliche Signalisierung wird in diesem Zusammenhang realisiert. Die Gestaltung des Dorfplatzes wird in einem zweiten Schritt angegangen, um den öffentlichen Raum weiter zu optimieren und den Bedürfnissen der Gemeinde gerecht zu werden.

9063 Stein AR, 20. Juni 2025

Gemeinderat Stein AR

 

 

 

Zugehörige Objekte

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Öffentliche Auflage (PDF, 71.2 kB) Download 0 Öffentliche Auflage
Begegnungszone Dorfplatz Plan (PDF, 257.11 kB) Download 1 Begegnungszone Dorfplatz Plan
Technischer Bericht Begegnungszone Dorfplatz (PDF, 254.39 kB) Download 2 Technischer Bericht Begegnungszone Dorfplatz