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Verrechnung der Wasser- und Abwassergebühren

Die Gemeindebuchhaltung ist verpflichtet, die jährlichen Wasser- und Abwasser, Meteorwasser- und Kehrichtgrundgebühren einzufordern. Weiter werden Rechnungen für die Kanalanschlussgebühren verschickt. Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter.

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