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Gemeinde Stein AR
STEIN - Die Perle im Appenzellerland

AHV-Zweigstelle: Prämienverbilligung - Antrag

Den aktuellen Antrag finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden. 

Reichen Sie den Antrag jeweils bis zum 31. März bei der AHV-Zweigstelle ein, um allenfalls den Anspruch von Prämienverbilligung geltend zu machen.


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Verantwortliche Person: Patricia Eberle
Zuständige Instanz: AHV-Zweigstelle

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