https://www.stein-ar.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/welcome.php?action=showdienst&dienst_id=4304
28.03.2023 14:55:28


Prämienverbilligung Krankenkasse

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle
Verantwortlich: Eberle, Patricia

Die Zuständigkeit für die verschiedenen Bereiche der Prämienverbilligung ist wie folgt geregelt:


AHV-Gemeindezweigstelle: Gesuchseinreichung und Kontrolle der Gesuche
Ausgleichskasse Kanton: Berechnung der Ansprüche und Auszahlung

Hinweise über das Verfahren der Prämienverbillgung erhalten Sie bei den Sozialversicherungen AR.

https://www.sovar.ch/site/index.cfm

Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 95.6 kB).

Name Bestellen Laden
AHV-Zweigstelle: Prämienverbilligung - Antrag  
AHV-Zweigstelle: Prämienverbilligung - Merkblatt (pdf, 157.6 kB)


zur Übersicht