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Gemeinde Stein AR
STEIN - Die Perle im Appenzellerland

Prämienverbilligung Krankenkasse

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle
Verantwortlich: Eberle, Patricia

Die Zuständigkeit für die verschiedenen Bereiche der Prämienverbilligung ist wie folgt geregelt:


AHV-Gemeindezweigstelle: Gesuchseinreichung und Kontrolle der Gesuche
Ausgleichskasse Kanton: Berechnung der Ansprüche und Auszahlung

Hinweise über das Verfahren der Prämienverbillgung erhalten Sie bei den Sozialversicherungen AR.

https://www.sovar.ch/site/index.cfm

Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 95.6 kB).

Name Bestellen Laden
AHV-Zweigstelle: Prämienverbilligung - Antrag  
AHV-Zweigstelle: Prämienverbilligung - Merkblatt (pdf, 157.6 kB)


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