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Vernehmlassung Angestelltenreglement

Das Angestelltenreglement der Gemeinde Stein, in Kraft seit dem 1. Juli 2001, wurde von der Kanzleikommission überarbeitet. Mit den neuen Bestimmungen soll das Angestelltenreglement nach über 20 Jahren zeitgemäss und an die aktuellen Gesetzesbestimmungen angepasst werden. Ebenfalls wurden die Bestimmungen für die Mitarbeiter des ehemaligen Altersheim Büel hinfällig und wurden in der neuen Fassung nicht mehr berücksichtigt.

Der Gemeinderat hat die Änderungen genehmigt und sich entschieden, ein Vernehmlassungsverfahren nach Artikel 13 der Gemeindeordnung der Gemeinde Stein in der Bevölkerung durchzuführen. Das Angestelltenreglement wird anschliessend dem fakultativen Referendum unterstellt.

Im untenstehenden Dokument finden Sie die Synopse des Reglements. In der linken Spalte sind die aktuell geltenden Bedingungen ersichtlich und in der rechten Spalte die vom Gemeinderat genehmigten Änderungen.

Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, zum vorgelegten Vorschlag Stellung zu nehmen und Bemerkungen dazu einzureichen.

Die Stellungnahme ist der Gemeindeverwaltung z.H. Gemeindeschreiberin Olivia Schweizer (olivia.schweizer@stein.ar.ch) einzureichen. Die Frist zur Vernehmlassung dauert vom 25. Juli 2022 bis 23. August 2022.

Gemeinderat Stein

Informationen

Datum
22. Juli 2022

Dokumente

Name
Angestelltenreglement_Synopse.pdf (PDF, 134.3 kB) Download 0 Angestelltenreglement_Synopse.pdf

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