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Gemeinde Stein AR
STEIN - Die Perle im Appenzellerland

Aufhebung Fahrverbot für Gesellschaftswagen Langeneggstrasse

Dauernde Verkehrsanordnung:

Aufhebung des Signals "Fahrverbot für Gesellschaftswagen", Langeneggstrasse, Liegenschaft Nr. 311 und 418.

Die Aufhebung des Signals begründet sich mit der Anschaffung des neuen Schulbusses, welcher unter die Kategorie Gesellschaftswagen fällt.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 10 Abs. 1 der Strassenverordnung (abgekürzt: StrV; bGS 731.111) innert 20 Tagen beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.

9063 Stein AR, 24. Februar 2023

Gemeinderat Stein AR



Datum der Neuigkeit 3. März 2023
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