Aufhebung Fahrverbot für Gesellschaftswagen LangeneggstrasseDauernde Verkehrsanordnung: Aufhebung des Signals "Fahrverbot für Gesellschaftswagen", Langeneggstrasse, Liegenschaft Nr. 311 und 418. Die Aufhebung des Signals begründet sich mit der Anschaffung des neuen Schulbusses, welcher unter die Kategorie Gesellschaftswagen fällt. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 10 Abs. 1 der Strassenverordnung (abgekürzt: StrV; bGS 731.111) innert 20 Tagen beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. 9063 Stein AR, 24. Februar 2023 Gemeinderat Stein AR Datum der Neuigkeit 3. März 2023
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