Inkraftsetzung FeuerschutzreglementAn der Abstimmung vom 12. Juni 2022 wurde die Teilrevision Feuerschutzreglement durch die Stimmbürgerschaft angenommen. Anschliessend wurde das teilrevidierte Feuerschutzreglement gemäss Artikel 15 Absatz 3 des Feuerschutzgesetzes des Kanton Appenzell Ausserrhoden (bGS 861.0), zusammen mit dem Abstimmungsergebnis, an den Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2022 das teilrevidierte Feuerschutzreglement genehmigt. Der Gemeinderat hat diese Genehmigung am seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 zur Kenntnis genommen und setzt das teilrevidierte Feuerschutzreglement per 1. Januar 2023 in Kraft. Datum der Neuigkeit 31. Okt. 2022
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