Fakultatives Referendum: Revision AngestelltenreglementFakultatives Referendum: Revision Angestelltenreglement Das Angestelltenreglement der Gemeinde Stein, in Kraft seit dem 1. Juli 2001, wurde von der Kanzleikommission überarbeitet. Mit den neuen Bestimmungen soll das Angestelltenreglement nach über 20 Jahren zeitgemäss und an die aktuellen Gesetzesbestimmungen angepasst werden. Ebenfalls wurden die Bestimmungen für die Mitarbeiter des ehemaligen Altersheim Büel hinfällig. Das Vernehmlassungsverfahren nach Art. 13 der Gemeindeordnung der Gemeinde Stein ist abgelaufen. Nun wird das Angestelltenreglement dem fakultativen Referendum unterstellt. Die entsprechende Vorlage des Reglements ist auf der Homepage Stein (www.stein-ar.ch) abrufbar oder kann bei der Gemeindekanzlei (Tel. 071 367 11 13) bestellt werden. Das fakultative Referendum dauert vom 10. Oktober 2022 bis 8. November 2022. Ein allfälliges Abstimmungsbegehren ist innert Referendumsfrist, d.h. bis Dienstag 8. November 2022, mit den Unterschriften von mindestens 30 Stimmberechtigten versehen, der Gemeindekanzlei, zuhanden des Gemeinderates, einzureichen. 9063 Stein AR, Oktober 2022 Gemeinderat Stein AR Dokument Angestelltenreglement.pdf (pdf, 64.5 kB) Datum der Neuigkeit 7. Okt. 2022
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