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01.04.2023 16:12:04
Im Auftrag des Bundes erarbeitet der Kanton Appenzell Ausserrhoden Schutzverordnungen für Amphibienlaichgebiete. Der Leiter Abteilung Natur und Wildtiere hat dem Gemeinderat die Schutzverordnung Amphibienlaichgebiet List zur Kenntnisnahme vorgestellt. Die Schutzverordnung besteht aus einem Schutzverordnungsplan, Schutzverordnungsvorschriften sowie Pflegevorschriften. Die Pflegevorschriften wurden mit den betroffenen Eigentümern und Bewirtschaftern konsolidiert.
Da es sich um eine kantonale Schutzverordnung handelt, nimmt der Gemeinderat diese lediglich zur Kenntnis. Die Genehmigung ist Sache des Kantons.
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