Stein AR Besuchen Sie Stein AR

SteinStein aktuellBehördenVerwaltungPersonenregister
Ämter
Online-Schalter
Publikationen
Dienstleistungen
Reservation Tageskarten
Gebühren
Reglemente
Abfall
Lebenslagenzur SchuleWeiterbildungSoziales / KircheGewerbeVereineFreizeit / Tourismus

MyServiceswichtige LinksIndexFragen / FAQImpressumHome

Hundesteuer

In allen Kantonen wird eine Hundesteuer vom Kanton und/oder von den Gemeinden jährlich erhoben. Die Höhe der Steuer variiert manchmal von Gemeinde zu Gemeinde.

Steuererleichterungen
In den meisten Kantonen bestehen Steuererleichterungen oder Steuerbefreiungen für bestimmte Fälle (Blindenhunde, Rettungshunde usw.)
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Hundelösen (Hundesteuer)
zuständig: Polizeiposten Teufen AR
zur Übersicht


Druck Version