Prämienverbilligung KrankenkasseDie Zuständigkeit für die verschiedenen Bereiche der Prämienverbilligung ist wie folgt geregelt: AHV-Gemeindezweigstelle: Gesuchseinreichung und Kontrolle der Gesuche Ausgleichskasse Kanton: Berechnung der Ansprüche und Auszahlung Hinweise über das Verfahren der Prämienverbillgung erhalten Sie bei der Ausgleichskasse AR. http://www.ak-ar.ch/home/default.htm Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 95.6 kB).
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