Grundbuchverträge aufsetzen
Zuständiges Amt:
Grundbuchamt
Verantwortlich:
Ehrbar, Marcel
Diverse Grundbucheinträge werden vom Grundbuchamt Stein AR nach Weisungen der Parteien und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Sachenrechts (ZGB) entworfen und ausgearbeitet.
zur
Übersicht