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Grundbuchverträge aufsetzen

Zuständiges Amt: Grundbuchamt
Verantwortlich: Ehrbar, Marcel

Diverse Grundbucheinträge werden vom Grundbuchamt Stein AR nach Weisungen der Parteien und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Sachenrechts (ZGB) entworfen und ausgearbeitet.

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