Prämienverbilligung Krankenkasse
Zuständiges Amt:
AHV-Zweigstelle
Verantwortlich:
Schläpfer, Christoph
Die Zuständigkeit für die verschiedenen Bereiche der Prämienverbilligung ist wie folgt geregelt:
AHV-Gemeindezweigstelle: Gesuchseinreichung und Kontrolle der Gesuche
Ausgleichskasse Kanton: Berechnung der Ansprüche und Auszahlung
Hinweise über das Verfahren der Prämienverbillgung erhalten Sie bei der Ausgleichskasse AR.
http://www.ak-ar.ch/home/default.htm
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AHV-Zweigstelle: Prämienverbilligung - Antrag
(pdf, 53.5 kB)
AHV-Zweigstelle: Prämienverbilligung - Merkblatt
(pdf, 36.8 kB)
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