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Prämienverbilligung Krankenkasse

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle
Verantwortlich: Schläpfer, Christoph

Die Zuständigkeit für die verschiedenen Bereiche der Prämienverbilligung ist wie folgt geregelt:


AHV-Gemeindezweigstelle: Gesuchseinreichung und Kontrolle der Gesuche
Ausgleichskasse Kanton: Berechnung der Ansprüche und Auszahlung

Hinweise über das Verfahren der Prämienverbillgung erhalten Sie bei der Ausgleichskasse AR.

http://www.ak-ar.ch/home/default.htm
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