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| Ich möchte meinen Betrieb gerne im Firmenverzeichnis eintragen, wie muss ich vorgehen? | Nach oben |
- Starten Sie in Ihrem Browser www.stein-ar.ch
- Klicken Sie auf die Rubrik >Gewerbe< und dann auf >Firmenverzeichnis<
- Am Schluss dieses Verzeichnisses erscheint der Link >Unternehmen hinzufügen<
- Auf dem dann erscheinenden Formular können Sie Ihre Firma samt Bild (Logo und/oder Foto) vorstellen.
- Sie haben auch die Möglichkeit, einen Anlass hinzuzufügen. Allerdings muss es sich dabei um einen öffentlichen Anlass handeln, zu welchem jedermann eingeladen ist
- Wenn Sie bereits eine eigene Homepage haben, können Sie die Adresse im Formular "Unternehmen hinzufügen" einsetzen. Spätere Änderungen können uns jederzeit über "Unternehmen hinzufügen" gemeldet werden.
- Sobald wir Ihre Anmeldung übers Internet oder per Post erhalten, werden wir diese kurz überprüfen und ins Firmenverzeichnis aufnehmen.
| Wie läuft der Verkauf eines Grundstückes ab? | Nach oben |
Dem Grundbuchamt sind folgende Kaufvertrags-Angaben schriftlich mitzuteilen: Personalien beider Parteien, Kaufpreis und dessen Regelung, Gläubiger und Stand der Hypotheken, weitere Vertragsbestimmungen, wie Datum des Besitzesantritts, Übernahme der Handänderungssteuern und Gebühren und indiviuelle oder zusätzliche Abmachungen. Danach erhalten die Parteien vom Grundbuchamt den Vertragsentwurf zur Einsichtnahme und Prüfung. Sind beide Parteien mit dem Vertragsinhalt einverstanden, kann die Beurkundung durch den Grundbuchverwalter erfolgen. Mit der Beurkundung wird der Vertrag rechtsverbindlich unter den Parteien. Zuletzt ist noch die Grundbuch-Anmeldung zur Eintragung des Kaufvertrages im Grundbuch abzugeben, womit der Eigentumsübertrag erfolgt. [Fredi Weiersmüller]

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