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Im Kanton Appenzell Ausserrhoden bestehen seit dem 1. Januar 2011 drei Vermittleramtskreise. Die Gemeinde Stein AR gehört zum Kreis 1. Die Vermittlerämter führen in Zivilstreitigkeiten nach dem Grundsatz "Zuerst schlichten, dann richten" in der Regel vor jedem Entscheidverfahren einen Schlichtungsversuch durch.